Finanzielle Hilfeleistungen
Wenn Sie einen Fall von Alzheimer-Krankheit in Ihrer Familie haben und sich entschieden haben, die Person so lange als möglich zu Hause zu betreuen, haben Sie Anrecht auf gewisse finanzielle Hilfeleistungen:
Eine Pauschalentschädigung von Fr. 20.- bis 25.- pro Tag für die betreuende Person (steuerpflichtig).
- Für die Person die unter Gedächtnisstörungen leidet, eine Hilflosenentschädigung; der Hilflosigkeitsgrad der Person wird von einer Pflegefachfrau zu Hause evaluiert und beeinflusst die Höhe der Rente.Diese Hilfe ist nicht steuerpflichtig
- Wenn die Person Ergänzungsleistungen bezieht, werden die Tagesheimkosten von der kantonalen Ausgleichskasse übernommen. Das Gesuch ist bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts zu stellen.
- Es besteht auch die Möglichkeit, eine Steuerentlastung zu beantragen für schwere Krankheit- oder Behinderungsfälle. Auskunft dazu gibt die kantonale Steuerverwaltung.
Wenn Sie noch mehr wissen möchten, oder wenn Sie Hilfe brauchen bei administrativen Schritten zu den Hilfeleistungen, wenden Sie sich an :
- Pro Senectute, 026 347 12 40, https://www.pro-senectute.ch/ für Personen im AHV-Alter
- Pro Infirmis, 026 347 40 00, http://www.proinfirmis.ch/ für Personen im IV-Alter
Diese Organisationen bieten auch andere Unterstützung- und Hilfeleistungen an.