Freiwilligenarbeit – Anweisunge

Die verschiedenen Funktionen der freiwilligen Arbeit im Tagesheim „Die Familie im Garten“ :

  • Die Gäste begleiten und betreuen
  • An einer spezifischen Aktivität teilnehmen: z. B. Turnen, Spazieren, Lesen, usw. Einen Gast individuell begleiten (innerliche Verwandtheit, Sympathie) Das Hausteam entlasten durch Hausarbeiten oder konkrete Aufgaben

Charta des Heimes

Der Betreuer, die Betreuerin der Gäste, ob er/sie freiwillige oder bezahlte Arbeit verrichtet steht in Verbindung mit den ethischen Werten zu den sich „Die Familie im Garten“ verpflichtet hat, namentlich:

  • Bei der Betreuung der Gäste mitarbeiten, das heisst, sich um die Qualität dieser Betreuung bemühen, eine für das persönliche Wohlergehen der Gäste günstige Atmosphäre schaffen, eine positive Einstellung und echtes Mitgefühl ihnen gegenüber zeigen.
  • Die physische und psychische Integrität der Gäste respektieren, und darauf achten, dass ihre persönlichen Ansichten und ihre Grundrechte nicht verletzt werden; dies geschieht in einem ruhigen, herzlichen Rahmen.
  • Mit dem Hausteam zusammenarbeiten, und unter seiner Verantwortung in einem positiven und konstruktiven Sinn wirken.
  • Sich daran beteiligen, ein angenehmes Arbeitsklima aufzubauen und aufrechtzuerhalten.
  • Sich an die berufliche Schweige- und Diskretionspflicht halten, sowie den gesetzlichen Datenschutz der Gäste respektieren.
  • Die in den Besprechungen (Kolloquium) beschlossenen Entscheidungen umsetzen.

Voraussetzungen

  • Interesse an der Begleitung von betroffenen Personen
  • Grundfähigkeiten für die Begleitung von betroffenen Personen: zuhören können,
  • aufmerksam und achtsam sein, respektvoll mit ihnen umgehen, sich in Frage stellen lassen, usw.
  • Die Fähigkeit haben, sich der betroffenen Person und ihrem Rhythmus anzupassen

Was die Institution anbietet:

  • Professionelle Betreuung, Begleitung und Supervision unter der Verantwortung des Hausteams.
  • Zwei Tage pro Jahr Grundausbildung durch die Freiburger Sektion der Alzheimervereinigung.

Aufnahmeverfahren

  • Jede interessierte Person verbringt einen Tag im Heim und nimmt an den verschiedenen Aktivitäten teil
  • Am Abend wird eine Auswertung des Tages vorgenommen, und über die Möglichkeit einer Zusammenarbeit diskutiert
  • Gegebenfalls wird ein Arbeitsplan erarbeitet
  • Ein für die freiwillig geleistete Arbeit geeigneter Vertrag wird unterschrieben, so wie das Dokument betreffend der Prävention vor Patientenmisshandlungen
  • Eine regelmässige Teilnahme an den Besprechungen (Kolloquium) des Tagesheimes wird verlangt (alle 6 Wochen).